Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

Zuschuss

Wenn Sie als Regionale Initiative innovative Projekte in Zukunftsthemen der Landesentwicklung planen und durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)
FördergeberBayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBayern
Stand der Daten02.10.2026
Regional/Landesentwicklung
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind bei Zukunftsprojekten rechtsfähige öffentliche oder privatrechtliche Träger von Regionalen Initiativen im Freistaat Bayern, die in Abstimmung mit dem zuständigen Ministerium eingerichtet worden sind, Strategieentwicklungsvorhaben die räumlich betroffenen Gebietskörperschaften (Landkreis) beziehungsweise eine der betroffenen Gebietskörperschaften im Falle eines Zusammenschlusses mehrerer Gebietskörperschaften einer Region. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre geplanten Handlungsfelder und Projekte müssen übereinstimmen mit dem Landesentwicklungsprogramm Bayern, den einschlägigen Regionalplänen sowie den vorhandenen regionalen Entwicklungsstrategien. Zudem müssen Ihre Projekte zu einer querschnittsorientierten Regionalentwicklung beitragen.

Auszug aus den Angaben von Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa)

In welcher Form wird Regionale Initiativen für Zukunftsprojekte der Landesentwicklung (Förderrichtlinie Landesentwicklung – FöRLa) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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