Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
Zuschuss
Wenn Sie in Bayern ein innovatives Technologieunternehmen im Bereich Digitalisierung gründen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich Digitalisierung (Start?Zuschuss!)
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Bayern |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
DigitalisierungITTechnologie
**rechtliche Voraussetzungen** Teilnahmeberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, deren Gründung maximal 2 Jahre zurückliegt (maßgeblich ist der jeweilige Stichtag des Bewerbungsfristendes) und die zum Bewerbungsfristende den Unternehmenssitz oder eine Niederlassung in Bayern haben. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen für Ihr Unternehmen ein besonders zukunftsfähiges innovatives Geschäftsmodell im Bereich Digitalisierung vorlegen. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung Ihres Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen. Im Rahmen eines dem regulären Antragsverfahren vorgeschalteten Wettbewerbsverfahrens muss ein umfassendes, qualitativ hochwertiges Konzept eingereicht werden.
Auszug aus den Angaben von Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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