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Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg

ZuschussDarlehen

Wenn Sie in Hamburg neue Mietwohnungen bauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Darlehen und Zuschüsse erhalten.

Steckbrief zu Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg
FördergeberFörderdatenbank.de
FörderartZuschuss, Darlehen
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten24.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines geeigneten Grundstücks. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Eigenkapital von in der Regel rund 20 Prozent einbringen. Sie müssen die erforderliche Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit besitzen. Sie müssen Vorgaben für Wohnungsgrößen und Grundrisse sowie bestimmte Anforderungen an die Bauausführung berücksichtigen. Die geförderten Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietpreisbindungen. Für die einzelnen Fördermodule gelten jeweils besondere Voraussetzungen.

Auszug aus den Angaben von Förderdatenbank.de. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg

In welcher Form wird Förderung für den Neubau von Mietwohnungen – 1. Förderweg gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Förderdatenbank.de gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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