Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus
Zuschuss
Sie möchten Ihre Garage oder Ihren Stellplatz für ein Elektroauto vorbereiten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladeinfrastruktur an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus.
Steckbrief zu Förderung für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und deren Mitglieder - Laden im Mehrparteienhaus
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 26.08.2026 |
EnergieMobilität
**rechtliche Voraussetzungen** Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten. Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung. Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude. Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien. Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein. Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein. Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungsverträge oder Leistungsverträge abgeschlossen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG): Sie müssen den Beschluss über den Ausbau spätestens 6 Monate nach der Erstbescheidung nachreichen.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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