Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus
Zuschuss
Sie möchten als kleines Unternehmen oder als Privateigentümer Ladeplätze an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus aufbauen? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladestationen und die Vorverkabelung
Steckbrief zu Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus
| Fördergeber | Bundesministerium für Verkehr (BMV) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 27.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen : Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten . Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern . Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude . Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien . Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein . Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein . Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen . Sie halten die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ein . Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen .
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Verkehr (BMV).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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