Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
Zuschuss
Wenn Sie frühe lebenswissenschaftliche Verwertungsideen, vorzugsweise aus den Bereichen „Therapeutika“, „Diagnostika“, „Plattformtechnologien“ und „Forschungswerkzeuge“, identifizieren und weiterentwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Steckbrief zu Förderung zur Stärkung des Transfererfolgs in den Lebenswissenschaften „GO-Bio initial“
| Fördergeber | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Forschung & Hochschulen |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 01.10.2026 |
BiotechnologieLebenswissenschaftenGesundheitsforschung
**rechtliche Voraussetzungen** Der Zuschuss im Programm „Gesundheitsforschung – GO -Bio initial“ ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind im Kernmodul Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, im Zusatzmodul rechtlich eigenständige Technologietransfereinrichtungen, die einen vertraglich geregelten Zugriff auf das Technologieportfolio mehrerer Hochschulen oder staatlich finanzierter außeruniversitärer Forschungsinstitute haben. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Unter diesen Voraussetzungen werden die Vorhaben gefördert: Sie nehmen im Rahmen der Sondierungs- und gegebenenfalls der Machbarkeitsphase an spezifischen Weiterbildungs- und Vernetzungsaktivitäten für die geförderten Vorhaben teil.
Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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