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Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

Zuschuss
Steckbrief zu Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln
FördergeberFörderdatenbank.de
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten12.06.2026
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können gewerbliche Nutzer einen Investitionszuschuss für die Errichtung einer Kälte- oder Klimaanlage beantragen, die mit einem nicht-halogenierten Kältemittel betrieben wird.

Auszug aus den Angaben von Förderdatenbank.de. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln

In welcher Form wird Investitionszuschüsse für neu errichtete Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Förderdatenbank.de gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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