Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)

Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)

Zuschuss

Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben) durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)
FördergeberMinisterium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichRheinland-Pfalz
Stand der Daten08.10.2026
InnovationFuETech
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Vorrangig gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß der KMU -Definition der EU sowie kleine Unternehmen mit mittelgroßer Marktkapitalisierung, die bis zu 499 Mitarbeitende beschäftigen und kein KMU sind (SmallMidCap), bei der Umsetzung von FuE -Vorhaben beziehungsweise Durchführbarkeitsstudien. Große Unternehmen können bei der Durchführung von FuE -Vorhaben oder Durchführbarkeitsstudien gefördert werden, wenn das Vorhaben von großer Bedeutung für das Land ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Den Innovationsgutschein können Sie bekommen, wenn Sie die umsetzungsorientierten FuE -Tätigkeiten aufgrund fehlender personeller und sächlicher Grundausstattung nicht selbst erbringen können.

Auszug aus den Angaben von Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop)

Wer kann Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Einzelbetriebliches Innovations- und Technologieförderungsprogramm (InnoTop) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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