Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK)
Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz
Beteiligung
Wenn Sie in Rheinland-Pfalz ein kleines, innovatives Technologieunternehmen gründen oder gegründet haben, kann der Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz unter bestimmten Voraussetzungen Kapital in Form einer Beteiligung zur Verfügung stellen.
Steckbrief zu Innovationsfonds III Rheinland-Pfalz
| Fördergeber | Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK) |
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Rheinland-Pfalz |
| Stand der Daten | 08.10.2026 |
TechInnovation
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind kleine, nicht börsennotierte Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Eintragung Ihres Unternehmens ins Handelsregister darf zum Zeitpunkt der Bewilligung nicht länger als 5 Jahre zurückliegen. Sie müssen innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, die durch ihren innovativen Charakter und ihren technologischen Fortschritt den Bedarf eines Marktes erfüllen und nach Möglichkeit patentrechtlich oder urheberrechtlich schutzfähig sind, das wirtschaftliche Potenzial, die technologisch-innovative Qualität des Vorhabens sowie die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Ihrer rheinland-pfälzischen Betriebsstätte nachweisen, den innovativen Kern des Projekts im …
Auszug aus den Angaben von Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Energie und Klima (MWTEK).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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