Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS)
Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)
Zuschuss
Wenn Sie als Kommune eine regionale Koordinierende Kinderschutzstelle aufbauen und betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personalkosten erhalten.
Steckbrief zu Förderung Koordinierender Kinderschutzstellen (KoKi – Netzwerk frühe Kindheit)
| Fördergeber | Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS) |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Bayern |
| Stand der Daten | 11.09.2026 |
SozialesÖffentlicher Dienst
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe in Bayern. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft: für den Aufbau, die Erweiterung, Pflege und Weiterentwicklung verbindlicher regionaler Netzwerke zur frühzeitigen Unterstützung von Familien sorgen, Eltern an geeignete Netzwerkpartner vermitteln, gemeinsam mit den Netzwerkpartnern eine Kinderschutzkonzeption erstellen, die vom Jugendhilfeausschuss beschlossen und von den Netzwerkpartnern unterzeichnet wird und die innerhalb des Netzwerks Verantwortlichkeiten klar zuordnet, eine Eigenbeteiligung mindestens in Höhe der staatlichen Förderung übernehmen.
Auszug aus den Angaben von Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (StMAS).
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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