Sächsische Aufbaubank (SAB)

Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)

Zuschuss

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Steckbrief zu Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die: ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule …

Wer wird gefördert?

Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internationaler Schulen Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind Staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schülerinnen und Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS)

Was wird gefördert?
Schulische und außerschulische Projekte und Angebote, die: ergänzend beziehungsweise begleitend zu den sächsischen Lehrplänen erweiterte informatische Bildungsinhalte, insbesondere mit Bezug zu Robotik oder Programmierung, vermitteln der Erstellung von pädagogischen Materialien für die Umsetzung der vorgenannten Projekte an Schulen dienen Schülerinnen und Schülern im ländlichen Raum eine Wahrnehmung von örtlich verteilten Angeboten zu informatiknahen Themen von unterschiedlichen Akteuren, mittels Beförderung zu außerschulischen Lernorten, ermöglichen die Vernetzungsaktivitäten von Schulen, Lehrkräften aber auch von Schülerinnen und Schülern zu den Zielen der Initiative Digitale Schule …
Wer wird gefördert?
Gemeinden, Landkreise und kommunale Zusammenschlüsse als Schulträger Schulträger genehmigter Ersatzschulen oder staatlich anerkannter internationaler Schulen Gemeinnützige Vereine, Verbände und Gesellschaften sowie Stiftungen, die juristische Personen des Privatrechts und nicht Schulträger sind Staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Das Vorhaben hat sich im Wesentlichen an sächsische Schülerinnen und Schüler zu richten, kann jedoch auch weitere Personenkreise des schulnahen Umfelds umfassen. Der Bewilligungszeitraum beträgt maximal zwei Jahre.
In welcher Form wird Initiative Digitale Schule Sachsen (IDS) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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