| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 28.06.2026 |
Förderaufruf vom 13. Juni 2025 (Modul 1) (ausgelaufen, keine Neuantragstellung mehr möglich) Aufbau und Betrieb neuer Akzeleratoren - für Angebote von Akzeleratoren an Unternehmen in der Startup- und/oder Scaleup-Phase - die ausführlichen Informationen finden Sie in dieser Bekanntmachung Ausbau bestehender Akzeleratoren / Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups (zum Beispiel Co-Working Spaces, Hubs) zu einem Akzelerator (Modul 2) Personalausgaben/-kosten Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter Sachausgaben, Fremdleistungen gemäß der Auflistung in der Förderrichtlinie im Abschnitt Art und Umfang, Höhe der Förderung Anlauffinanzierung für Startups (Modul 3) …
Kleine und mittlere Unternehmen als Betreiber von Akzeleratoren im Freistaat Sachsen (Modul 2) Personen- oder Kapitalgesellschaften mit einem innovativen Geschäftsmodell und Sitz im Freistaat Sachsen, deren Gründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und die in das Programm eines nach dieser Förderrichtlinie geförderten Akzelerators aufgenommen wurden (Modul 3) Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Ausbau bestehender Akzeleratoren / Ausbau von Unterstützungseinrichtungen für Startups zu einem Akzelerator (Modul 2) Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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