Sächsische Aufbaubank (SAB)

ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen

Zuschuss

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Steckbrief zu ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- …

Wer wird gefördert?

Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren. Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen

Was wird gefördert?
Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen Zusatzleistungen für Bedarfsgemeinschaften mit Kindern durch Beratungsteams in Ergänzung zu den Regelleistungen der aktiven Arbeitsförderung nach SGB II, III und VIII Vorhaben, die bei Beschäftigungsintegration und gesellschaftlicher Teilhabe die Familien ganzheitlich berücksichtigen, insbesondere Maßnahmen zur Stabilisierung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit in Ergänzung zu Leistungen der aktiven Arbeitsförderung beschäftigungsorientiertes Intensivcoaching und Einwerben von Beschäftigungsmöglichkeiten ganzheitliche intensive sozialpädagogische Beratung und psychosoziale Unterstützung der Familie in Ergänzung zu Leistungen der Kinder- …
Wer wird gefördert?
Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts sowie natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft), welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Fördergegenstand 1: Maßnahmen TANDEM Sachsen Das Vorhaben richtet sich an folgende Zielgruppe: Bedarfsgemeinschaften nach SGB II mit mindestens einer arbeitslosen Person und mindestens einem Kind in der Regel unter 18 Jahren. Das Beratungsteam im jeweiligen Vorhaben stellt auf eine interdisziplinäre Zusammenarbeit der einzelnen Professionen ab. Dies sind in der Regel sozialpädagogische Fachkräfte und Psychologen sowie beschäftigungsorientierte Coaches.
In welcher Form wird ESF Plus Richtlinie TANDEM Sachsen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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