Sächsische Aufbaubank (SAB)

Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Darlehen

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Steckbrief zu Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartDarlehen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für: Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung Anschaffung notwendiger Hardware und Software die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben: die zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen für Personal die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen für IKT-Grundausstattung für Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons für Maßnahmen zum Onlinemarketing für Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes …

Wer wird gefördert?

gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist Angehörige der freien Berufe Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle weitere Informationen sind dem Merkblatt Digitalisierungsdarlehen zu entnehmen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe 2,5 % p. a. nom.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)

Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für: Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung Anschaffung notwendiger Hardware und Software die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung Nicht zuwendungsfähig sind Ausgaben: die zur Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Aufgaben entstehen für Personal die auf Betriebsstätten außerhalb Sachsens entfallen die durch die Mitnutzung auf verbundene oder Partnerunternehmen entfallen für IKT-Grundausstattung für Telekommunikationsanlagen, Telefone, Faxe, Smartphons für Maßnahmen zum Onlinemarketing für Schulungen zu Hardware und Software ohne direkten Bezug zu den Maßnahmen des Projektes …
Wer wird gefördert?
gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist Angehörige der freien Berufe Existenzgründer ab dem vierten Jahr nach Gründung Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Verbesserung des Digitalisierungsniveaus im Unternehmen Digitalisierung komplexer Geschäftsprozesse Einführung neuer oder Verbesserung bestehender Geschäftsmodelle weitere Informationen sind dem Merkblatt Digitalisierungsdarlehen zu entnehmen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe 2,5 % p. a. nom.
In welcher Form wird Digitalisierungsdarlehen (Digi-D) gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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