Sächsische Aufbaubank (SAB)

Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Zuschuss

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Steckbrief zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten01.09.2026
Bildung

Was wird gefördert?

FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO) FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“ FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN!

Wer wird gefördert?

Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen. Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter "Formulare & Downloads"/"Rechtsgrundlagen" FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? FG1: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften

Was wird gefördert?
FG1: Personalausgaben für bis zu 1,0 Vollzeitäquivalent für die Laufzeit von 2 Jahren sowie Sachausgaben (max. 15 % der zuwendungsfähigen Ausgaben) für die Tätigkeit der Regionalen Koordinierungsstelle BO (RKO) FG2: Personal- und Sachausgaben, die dem Antragsteller vom Projektträger für die Projektdurchführung in Rechnung gestellt werden, sowie Sachausgaben für die Projektdurchführung „komm auf Tour“ FG3: Personal- und Sachausgaben für die Projektkoordinatoren in den einzelnen Gebietskörperschaften sowie Sachausgaben im Zusammenhang mit dem regionalen Marketing für die Projektdurchführung „SCHAU REIN!
Wer wird gefördert?
Landkreise und Kreisfreie Städte im Freistaat Sachsen. Eine Weitergabe der Zuwendung an Eigengesellschaften bzw. an externe Dienstleister ist unter Beachtung der Regelungen von Nummer 12 VVK zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung zulässig. Welche Voraussetzungen sind zu beachten? weitere Anforderungen zu den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie unter "Formulare & Downloads"/"Rechtsgrundlagen" FG4: Kooperationsvereinbarung mit allen beteiligten Schulen Welche Konditionen bietet das Förderprogramm? FG1: Zuschuss bis zu 75 % bzw. bis zu 90 % (kritische oder instabile Haushaltslage der Kommune) der zuwendungsfähigen Ausgaben, max.
In welcher Form wird Berufliche Orientierung für Schülerinnen und Schüler durch kommunale Gebietskörperschaften gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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