| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 18.09.2026 |
Unternehmen mit bis zu 50 Angestellten , davon max. 5 mit akademischem Abschluss , und Firmensitz in Nordrhein-Westfalen.
Sie können einen Zuschuss erhalten, wenn Sie eine Hochschulabsolventin oder einen Hochschulabsolventen projektbezogen als MID-Assistent/in einstellen, um ein Innovations-, Nachhaltigkeits- oder Digitalisierungsprojekt umzusetzen. Die MID-Assistenz unterstützt Sie insbesondere in folgenden Bereichen: Entwicklung intelligenter Applikationen zur Unterstützung von Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel Bau von Prototypen /Schnittstellen zu bestehenden Systemen Konzeptionierung und Umsetzung von nachhaltigen und klimaneutralen Produkten, Prozessen und Produktionsverfahren
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Förderung erfolgt für ein bestimmtes, in sich abgeschlossenes Vorhaben. Sie erläutern, welches Produkt, welche Dienstleistung oder welches Verfahren (weiter-)entwickelt werden soll und welche Anforderungen dafür an den MID-Assistenten (m/w/d) gestellt werden. Der Hochschulabschluss Ihrer bzw. Ihres neuen Angestellten liegt bei der Arbeitsaufnahme nicht länger als zwei Jahre zurück. Die Einstellung muss grundsätzlich innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des Zuwendungsbescheides erfolgen.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe max. 48.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn noch keine Person mit Hochschulabschluss beschäftigt wird max. 33.000 € für die Dauer von 2 Jahren, wenn bereits 1 bis max. 5 Personen mit Hochschulabschluss beschäftigt werden Förderdauer : 2 Jahre So können Sie die Förderung kombinieren Für die beantragte Maßnahme dürfen keine weiteren öffentlichen Zuschüsse aus Mitteln des Landes, des Bundes oder der EU in Anspruch genommen werden (Ausschluss der Doppelförderung). Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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