| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
kleine und mittlere IHK-Unternehmen KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Sie können eine Beteiligung der Kapitalbeteiligungsgesellschaft NRW (KBG) erhalten. Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben umsetzen: Zukunftsinvestitionen einschließlich Betriebsmittel, z.B. für Modernisierung/Digitalisierung von Prozessen, Entwicklung von Produktinnovationen, Steigerung von Ressourceneffizienz und Umsetzung gesetzlicher Vorgaben Kaufpreis bei Unternehmensübernahmen, Auszahlungen bei Neuregelungen des Gesellschafterkreises sowie zusätzlicher Finanzbedarf im Rahmen des Vorhabens
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über eine ausreichende Qualifikation
Förderart : stille Beteiligung Förderhöhe: in Abhängigkeit vom vorhandenen Eigenkapital des Betriebes 25.000 bis 250.000 €, höhere Beteiligungen sind nach individueller Absprache möglich in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals möglich – gestaffelt in 25.000 €-Schritten Förderdauer : 10 Jahre, Rückzahlung ab dem 6. Jahr in 5 gleich hohen Jahresraten Sicherheiten : sind nicht erforderlich So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Beteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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