NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

Beteiligung

in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

Steckbrief zu KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartBeteiligung
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten08.07.2026
InnovationDigitalisierungWachstum

Wer wird gefördert?

in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Projektgesellschaften Unternehmen, die im Rahmen einer Contractingvereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) für größere Maßnahmen der Innovation und Digitalisierung im Unternehmen erhalten. Gefördert werden Vorhaben, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihren Finanzierungspartnern. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein. Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt

Wie wird gefördert?

Förderart Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums direkt als Konsortialpartner oder indirekt optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden Finanzierungsanteil Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Risikobeteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung

Wer wird gefördert?
in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden Projektgesellschaften Unternehmen, die im Rahmen einer Contractingvereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen
Was wird gefördert?
Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) für größere Maßnahmen der Innovation und Digitalisierung im Unternehmen erhalten. Gefördert werden Vorhaben, die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln, die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihren Finanzierungspartnern. Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein. Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt
Wie wird gefördert?
Förderart Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums direkt als Konsortialpartner oder indirekt optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden Finanzierungsanteil Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Risikobeteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren.
In welcher Form wird KfW-Konsortialkredit Innovation und Digitalisierung gefördert?
Als Beteiligung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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