| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 28.09.2026 |
kleine und junge Unternehmen Existenzgründer Angehörige der freien Berufe, die nicht dem Standesrecht unterliegen KMU-Definition der EU
Sie können eine stille Beteiligung an Ihrem kleinen und jungen Unternehmen erhalten. Die Beteiligung erleichtert Ihnen den Zugang zu kleineren Mezzaninfinanzierungen in Deutschland und die Erhöhung Ihrer Eigenkapitalbasis. Mit der Beteiligung können Sie folgende Vorhaben finanzieren: Existenzgründung Investitionen Betriebsmittel Unternehmensnachfolgefinanzierung
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen lässt eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten. Sie verfügen über eine ausreichende fachliche Qualifikation. Ihr Vorhaben hat nachhaltige Marktchancen. Ihr Unternehmen gehört zu den Zielgruppen-Unternehmen: Unternehmensleitung mit Migrationshintergrund erste oder zweite Generation Unternehmensleitung mit Frauenbeteiligung zum Zeitpunkt der Genehmigung Gründung aus Arbeitslosigkeit ökologisch nachhaltige Unternehmen gemeinwohlorientierte Unternehmen Als Unternehmen außerhalb der Zielgruppe haben Sie max. 45 Beschäftigte und max. 10 Mio.
Förderart : stille Beteiligung Förderhöhe : bis zu 100.000 €; bis zu 150.000 € für Antragsteller der besonderen Zielgruppen Konditionen berechnet wird eine vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung von 8% p.a. ggf. ist eine Gewinnbeteiligung von max. 2% der Einlage p.a. zu zahlen einmalige Bearbeitungsgebühr bei Auszahlung von 3,5% der Einlage (2,50% bei gemeinwohlorientierten Unternehmen) Laufzeit : 10 Jahre Rückzahlung : in 3 gleich hohen Jahresraten, erstmals nach 7 Jahren Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Ablösung bestehender Bankkredite Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten Wie erfolgt die Antragstellung?
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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