NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
Technologie- und Gründerzentren (GRW-Förderung)
Zuschuss
Steckbrief zu Technologie- und Gründerzentren (GRW-Förderung)
| Fördergeber | NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen |
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Niedersachsen, Bremen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Alle Branchen
Wenn Sie, vorzugsweise als kommunale Gebietskörperschaft, eine Maßnahme im Bereich Technologie- und Gründerzentren durchführen wollen, können Sie einen Zuschuss beantragen. Letztlich soll die Förderung den Nutzern der Infrastruktur, also den Gründerinnen und Gründern zugutekommen, insbesondere um den Aufbau und Wachstum der jungen Unternehmen voranzubringen. Dies soll durch die Schaffung entsprechender Rahmenbedingungen erfolgen. Dieses Förderprogramm richtet sich an Gewerbegebietsentwicklungen innerhalb des Zielgebiets der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW): Landkreise Ammerland, Aurich, Cloppenburg, Cuxhaven, Diepholz, Friesland, Goslar, Göttingen, Hameln-Pyrmont, Heidekreis, Helmstedt, Holzminden, Leer, Lüchow-Dannenberg, Nienburg (Weser), Northeim, Oldenburg, Osnabrück, Osterholz, Rotenburg (Wümme), Schaumburg, Uelzen, Wesermarsch, …
Auszug aus den Angaben von NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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