NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat

Beratung
Steckbrief zu Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat
FördergeberNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
FörderartBeratung
GeltungsbereichNiedersachsen, Bremen
Stand der Daten28.06.2026
SicherheitSoziales
Vor Antragstellung empfehlen wir Ihnen eine persönliche Beratung. Wir nehmen uns gerne Zeit für Sie: Sabrina Fürstenberg-WiegmannTelefon: 0511 30031-9867E-Mail:Sabrina.fuerstenberg-wiegmann@nbank.deValerie LinowitzkiTelefon: 0511 30031-9280E-Mail:Valerie.linowitzki@nbank.de Antragsstichtag für Projekte ab dem 01.01.2027 ist der15.10.2026. Das Programm hat das Ziel, durch verschiedene Maßnahmen und Projekte Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegenüber kommunalen Amts- und Mandatsträgerinnen sowie Amts- und Mandatsträgern einzudämmen und ihnen präventiv entgegenzuwirken. Unsere Leistung, Ihre Vorteile: Nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 % Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie derProduktinformationentnehmen.

Auszug aus den Angaben von NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat

In welcher Form wird Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat gefördert?
Als Beratung.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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