NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen

Jugendwerkstätten

Zuschuss
Steckbrief zu Jugendwerkstätten
FördergeberNBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNiedersachsen, Bremen
Stand der Daten08.06.2026
Alle Branchen
In Jugendwerkstätten werden junge Menschen mit beruflichen Eingliederungshemmnissen und besonderem sozialpädagogischen Förderbedarf persönlich stabilisiert, sozial integriert und durch betriebsnahe Qualifizierung auf eine Ausbildung oder Beschäftigung vorbereitet. Förderung von Qualifizierungs-, Bildungs- und sozialpädagogische Maßnahmen in Jugendwerkstätten Teilnehmende sind junge Menschen zwischen 14 und 26 Jahren Voraussetzung zur Teilnahme: Schulpflicht erfüllt und aktuell erwerbslos In Einzelfällen: Betreuung schulpflichtiger junger Menschen mit Jugendhilfebedarf Projektförderung bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben Sie möchten mehr wissen? Alle weiteren wichtigen Informationen zum Förderprogramm können Sie derProduktinformationentnehmen.

Auszug aus den Angaben von NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Jugendwerkstätten

Wer kann Jugendwerkstätten beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: KMU, Gründung & Startup. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Jugendwerkstätten gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NBank – Investitions- und Förderbank Niedersachsen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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