KfW Bankengruppe

Kommunen – Zuschuss

Zuschuss

Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht grundsätzlich nicht.

Steckbrief zu Kommunen – Zuschuss
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten08.06.2026
Öffentliche HandKommunen
**Das Wichtigste in Kürze** Zuschuss bis zu 5 Mio. Euro für Nichtwohn­gebäude Zuschuss bis zu 75.000 Euro ‍ ‌ je Wohneinheit für Wohngebäude zusätzliche Förderung möglich, zum Beispiel für Baubeglei­tung Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Kommunen – Zuschuss

Wer kann Kommunen – Zuschuss beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Kommunen – Zuschuss gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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