KfW Bankengruppe

Heizungsförderung für Kommunen

Zuschuss

Für den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung

Steckbrief zu Heizungsförderung für Kommunen
FördergeberKfW Bankengruppe
FörderartZuschuss
ZielgruppeKommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten02.10.2026
Öffentliche HandKommunen
**Das Wichtigste in Kürze** Zuschuss: in Höhe von 30 % der förderfähigen Kosten Wir fördern: Kommunen beim Einbau von klimafreundlichen Heizungen sowie beim Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz Ihr Vorteil: Investitionskosten sparen, kombinierbar mit anderen Fördermitteln Die Förderung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushalts­mittel. Ein Rechts­anspruch hierauf besteht grund­sätzlich nicht.

Auszug aus den Angaben von KfW Bankengruppe. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

Zum offiziellen Förderprogramm →

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Häufige Fragen zu Heizungsförderung für Kommunen

Wer kann Heizungsförderung für Kommunen beantragen?
Das Programm richtet sich laut Angaben des Fördergebers an: Kommunen & öffentliche Hand. Die verbindlichen Voraussetzungen nennt der Fördergeber.
In welcher Form wird Heizungsförderung für Kommunen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei KfW Bankengruppe gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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