| Fördergeber | Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Brandenburg |
| Stand der Daten | 22.09.2026 |
Wer wird gefördert? Gefördert werden die Jugendämter der kreisfreien Städte und Landkreise im Land Brandenburg. Das Vorhaben richtet sich an sozial benachteiligte und/oder individuell beeinträchtigte junge Menschen, die • bei Eintritt das 15. Lebensjahr vollendet und während der Teilnahme das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, • ihren Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Land Brandenburg haben.
Vorhaben zur sozialpädagogischen Begleitung von an realen Produktions- und Dienstleitungsprozessen ausgerichteten Lernprozessen sowie professionelle Angebote und persönliche Hilfe zur Selbsthilfe, die in alle Lebensbereiche der jungen Menschen mit außerordentlich vielfältigen und ungewöhnlichen Problemen hineinreichen kann
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die bei der Durchführung der Angebote entstehen. Die förderfähigen Gesamtausgaben werden mit einer auf die Ausgaben für eine Standardeinheit bezogenen Pauschale bemessen. Als Standardeinheit gilt ein Kalendermonat der Teilnahme eines jungen Menschen an einer berufspädagogischen Maßnahme der Jugendhilfe in einer Produktionsschule. Die aktuelle Höhe der
Auszug aus den Angaben von Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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