IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (befristet bis 31.03.2022)
Beteiligung
Steckbrief zu Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (befristet bis 31.03.2022)
| Fördergeber | IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Förderart | Beteiligung |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Schleswig-Holstein |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
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Sonder-Beteiligungsprogramm Schleswig-Holstein (befristet bis 31.03.2022) Finanzierung nachweislich aufgrund der Corona-Krise bedingten Kapitalbedarfs für Start-ups und kleine Mittelständler (gewerbliche Unternehmen bis zu 75 Mio. Euro Gruppenumsatz) Mit dem Programm steht für Schleswig-Holstein die sogenannte Säule II der Hilfen der Bundesregierung, die Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Bundesfinanzminister Olaf Scholz zur Unterstützung von Start-ups und kleinen Mittelständlern zur Überwindung der Corona-Krise angekündigt hatten. Ziel der Säule II ist es, Start-ups und kleine Mittelständler, die Finanzierungsbedarfe haben, mit Mezzanine- oder Beteiligungsfinanzierungen zu unterstützen. Über haftungsfreigestellte Globaldarlehen können die Landesförderinstitute passgenau auf die jeweiligen Bundesländer zugeschnittene Förderinstrumente refinanzieren.
Auszug aus den Angaben von IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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