IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein
Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes (bis 10 Beschäftigte) - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
ZuschussDarlehen
Steckbrief zu Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes (bis 10 Beschäftigte) - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020
| Fördergeber | IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein |
| Förderart | Zuschuss, Darlehen |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Schleswig-Holstein |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
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Corona-Soforthilfeprogramm des Bundes (bis 10 Beschäftigte) - Antragsfrist abgelaufen am 31.05.2020 für Selbstständige und kleine Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten Zuschuss für die Sicherung Ihres Liquiditätsbedarfs Das könnte Sie auch interessieren Antragsberechtigt waren kleine Unternehmen (einschließlich Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion) mit bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) sowie Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die wirtschaftlich und damit dauerhaft am Markt als Unternehmen oder im Hauptberuf freiberuflich oder als Selbstständige tätig sind, ihre Tätigkeit von einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein oder einem Sitz in Schleswig-Holstein der Geschäftsführung aus ausführen, bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sind und ihre Waren und Dienstleistungen bereits vor dem 01.04.2020 am Markt angeboten haben.
Auszug aus den Angaben von IB.SH – Investitionsbank Schleswig-Holstein.
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