IBB – Investitionsbank Berlin
IBB Genossenschaftsförderung – Neubau und Bestand
Zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin unterstützt das Land Berlin eingetragene Genossenschaften (e.G.) und Genossenschaften in Gründung (i.G.) beim Neubau und Bestandserwerb von Wohnungen.
Steckbrief zu IBB Genossenschaftsförderung – Neubau und Bestand
| Fördergeber | IBB – Investitionsbank Berlin |
| Zielgruppe | KMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Berlin |
| Stand der Daten | 09.06.2026 |
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Zinslose Darlehen für Wohnungsbaugenossenschaften in Berlin Zur Stärkung des Genossenschaftswesens in Berlin unterstützt das Land Berlin eingetragene Genossenschaften (e.G.) und Genossenschaften in Gründung (i.G.) beim Neubau und Bestandserwerb von Wohnungen. "IBB Genossenschaftsförderung" auf einen Blick Förderdarlehen für Wohnungsbaugenossenschaften sowie Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung Förderung des Neubaus oder Bestandserwerbs von Wohnimmobilien Zinsbindung und Darlehenslaufzeit von bis zu 40 Jahren "IBB Genossenschaftsförderung" im Detail Wohnungsbaugenossenschaften (e.G.) Wohnungsbaugenossenschaften in Gründung (i.G.) Der Investitionsstandort muss in Berlin sein. Neubauvorhaben in Berlin, wenn für mindestens 30% der Neubauwohnungen der "IBB Wohnungsneubaufonds" in Anspruch genommen wird.
Auszug aus den Angaben von IBB – Investitionsbank Berlin.
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