Investitionsbank Sachsen-Anhalt

GRW Unternehmensförderung

Steckbrief zu GRW Unternehmensförderung
FördergeberInvestitionsbank Sachsen-Anhalt
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Selbstständige & Freiberufler
GeltungsbereichSachsen-Anhalt
Stand der Daten28.06.2026
Alle Branchen

Was wird gefördert?

förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben) 3.

Wer wird gefördert?

Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit einer Haupttätigkeit in einem förderfähigen Wirtschaftszweig. Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesin-teresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht. 4. Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?

Auszug aus den Angaben von Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu GRW Unternehmensförderung

Was wird gefördert?
förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 80.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben) 3.
Wer wird gefördert?
Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit einer Haupttätigkeit in einem förderfähigen Wirtschaftszweig. Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesin-teresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht. 4. Unter welchen Voraussetzungen wird gefördert?
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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