Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Zuschuss

Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
FördergeberBundesministerium für Verkehr (BMV)
FörderartZuschuss
Geltungsbereichbundesweit
Stand der Daten08.09.2026
VerkehrLogistikBerufsausbildung
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Mit dem Ausbildungsverhältnis wird erst nach Bewilligung des Antrags begonnen. Ausgeschlossen von der Förderung sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung. Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten. Die geplanten Vorhaben dürfen nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden. Um den Anreizeffekt im Sinne des Artikels 6 der Verordnung ( EU ) Nr.

Auszug aus den Angaben von Bundesministerium für Verkehr (BMV). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

In welcher Form wird Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Bundesministerium für Verkehr (BMV) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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