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Förderung im Rahmen des Musikfonds
Zuschuss
Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Steckbrief zu Förderung im Rahmen des Musikfonds
| Fördergeber | Förderdatenbank.de |
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Bundesweit |
| Stand der Daten | 21.08.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen. Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.
Auszug aus den Angaben von Förderdatenbank.de.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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