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Förderung im Rahmen des Musikfonds

Zuschuss

Wenn Sie nicht-kommerzielle avantgardistische Musikprojekte durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Steckbrief zu Förderung im Rahmen des Musikfonds
FördergeberFörderdatenbank.de
FörderartZuschuss
GeltungsbereichBundesweit
Stand der Daten21.08.2026
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz beziehungsweise Sitz in Deutschland. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Projekt muss sich durch seine Qualität auszeichnen, beispielhaft zur künstlerischen Weiterentwicklung der zeitgenössischen Musik beitragen und in der Zusammenschau die gesamtstaatliche Bedeutung der Förderung sichtbar machen. Sie müssen im Bereich der professionellen zeitgenössischen Musik tätig sein. Ihr Projekt muss mit einem Schwerpunkt in Deutschland realisiert werden und einen klar erkennbaren Bezug zum Musikleben in Deutschland aufweisen. Es erfolgt eine Kofinanzierung in Höhe von mindestens 10 v.H. der Gesamtausgaben.

Auszug aus den Angaben von Förderdatenbank.de. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderung im Rahmen des Musikfonds

In welcher Form wird Förderung im Rahmen des Musikfonds gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Förderdatenbank.de gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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