Europäische Kommission
Förderung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021 – 2027)
Wenn Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber mit Entlassungen oder drohendem Stellenabbau infolge tiefgreifender Strukturveränderungen in der Weltwirtschaft oder aufgrund von globalen Finanz- und Wirtschaftskrisen zu tun haben, können Sie unter bestimmten Umständen Fördermittel erhalten.
Steckbrief zu Förderung aus dem Europäischen Fonds für die Anpassung an die Globalisierung (EGF) (2021 – 2027)
| Fördergeber | Europäische Kommission |
| Geltungsbereich | bundesweit |
| Stand der Daten | 18.09.2026 |
StrukturwandelArbeitsvermittlungUmschulung
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind die Mitgliedstaaten, in denen einzelne Regionen oder Unternehmen besonders schwer vom globalisierungsbedingten Strukturwandel sowie der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise betroffen sind. Für eine Förderung durch den EGF im Falle eines eingetretenen Entlassungsereignisses muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: innerhalb von 4 Monaten mindestens 200 Entlassungen in einem Unternehmen sowie dessen Zuliefererbetrieben, innerhalb von 6 Monaten mindestens 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen der gleichen Wirtschaftsklasse in einem oder 2 aneinandergrenzenden Regionen, innerhalb von 4 Monaten sind mindestens 200 Entlassungen in mehreren kleineren und mittleren Unternehmen unterschiedlicher Wirtschaftsklassen in einem Regierungsbezirk erfolgt, weniger als 200 Entlassungen in kleinen und …
Auszug aus den Angaben von Europäische Kommission.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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