Bürgschaftsbank BayernGmbH
Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassisch
DarlehenBürgschaft
Wenn Sie als Unternehmen oder freiberuflich Tätige nicht über ausreichende finanzielle Sicherheiten für Ihren Kredit verfügen, kann die Bürgschaftsbank Bayern eine Bürgschaft übernehmen.
Steckbrief zu Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank Bayern – klassisch
| Fördergeber | Bürgschaftsbank BayernGmbH |
| Förderart | Darlehen, Bürgschaft |
| Zielgruppe | Selbstständige & Freiberufler |
| Geltungsbereich | Bayern |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
**rechtliche Voraussetzungen** Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Branchen Handel, Handwerk, Hotel- und Gaststättengewerbe sowie Gartenbau mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen den Kredit zur Finanzierung eines wirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhabens verwenden. Sie müssen den Kredit so weit wie möglich absichern. Einen bereits ausgereichten Kredit können Sie nicht nachträglich verbürgen lassen. Die Bürgschaftsbank Bayern verbürgt nicht Sanierungs- und Akzeptkredite sowie Kredite an Vergnügungsbetriebe.
Auszug aus den Angaben von Bürgschaftsbank BayernGmbH.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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