Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Aufstiegsfortbildungs-Prämie
Wenn Sie eine Aufstiegsfortbildung erfolgreich absolviert haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen hierfür eine Prämie des Landes Bremen erhalten.
Steckbrief zu Aufstiegsfortbildungs-Prämie
| Fördergeber | Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration |
| Geltungsbereich | Bremen |
| Stand der Daten | 29.09.2026 |
BildungPersonalentwicklung
**rechtliche Voraussetzungen** Die Zahlung der Prämie ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind antragsberechtigt, wenn Sie einen Fortbildungsabschluss im Sinne des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erworben haben. Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens 6 Monaten im Land Bremen befinden. Die Abschlussprüfung muss nach dem 01.01.2019 abgelegt worden sein. Entscheidend hierfür ist das Datum des Prüfungszeugnisses.
Auszug aus den Angaben von Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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