Sächsische Aufbaubank (SAB)
Meisterbonus
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Was bietet mir das Förderprogramm?
zweckgebundener, nicht rückzahlbarer Zuschuss
Festbetrag in Höhe von 2.000 EUR pro Absolventin oder Absolvent
Was wird gefördert?
Erfolgreicher Abschluss als:
Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin
Industriemeister oder Industriemeisterin
Fachmeister oder Fachmeisterin
Wer wird gefördert?
Erstempfänger: sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie- und Handelskammern
Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen der jeweiligen Kammer
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C
Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen
Weitere Voraussetzung
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