| Fördergeber | Sächsische Aufbaubank (SAB) |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Sachsen |
| Stand der Daten | 08.06.2026 |
Erfolgreicher Abschluss als: Handwerksmeister oder Handwerksmeisterin Industriemeister oder Industriemeisterin Fachmeister oder Fachmeisterin
Erstempfänger: sächsische Handwerkskammern und sächsische Industrie- und Handelskammern Weiterreichung an Absolventen und Absolventinnen der Meisterprüfungen der jeweiligen Kammer Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Erfolgreicher Abschluss der Fortbildungsabschlüsse unter Buchstabe A bis C Für Buchstabe D: Antragsstellung beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie Für Buchstabe E: Antragsstellung bei der Landesdirektion Sachsen Weitere Voraussetzungen: a) Meisterprüfung durch fachlich und örtlich zuständige Stelle im Freistaat Sachsen abgenommen und beurkundet b) Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort zum Zeitpunkt der Prüfungsanmeldung oder zur Feststellung des …
Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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