Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderung von Maßnahmen zur privaten Hochwassereigenvorsorge
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Was wird gefördert?
Gutachtenerstellung (nichtinvestive Maßnahme)
Erstellung eines schriftlichen Gutachtens zur Ermittlung des gebäudespezifischen Überflutungsrisikos mit konkreten Maßnahmenvorschlägen zur Erreichung einer signifikanten Minderung des Schadenspotentials
Für nach dem 1. September 2025 gestellte Anträge gilt: Es werden nur Gutachten gefördert, die von einem vom Kompetenzzentrum Hochwassereigenvorsorge Sachsen ausgebildeten und zertifizierten Gutachter erstellt wurden (Ausstellung des Sächsischen Hochwasservorsorgeausweises).
Wer wird gefördert?
Eigentümer sowie Erbbauberechtigte eines Grundstücks mit Bestandsgebäude
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Gebäude wird überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
Wohngebäude befindet sich auf Gebiet des Freistaat
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