Sächsische Aufbaubank (SAB)
Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015
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Was bietet mir das Förderprogramm?
Zuschuss bis zu 75 % für Organisationskosten bei der Bildung neuer Erzeugerzusammenschlüsse oder
Zuschuss bis zu 40 % bei Investitionen
Was wird gefördert?
Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen
Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen
Investitionsort: Sachsen
Wer wird gefördert?
Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse
Welche Voraussetzungen sind zu beachten?
Mind
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