Sächsische Aufbaubank (SAB)

Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015

ZuschussDarlehen

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Steckbrief zu Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015
FördergeberSächsische Aufbaubank (SAB)
FörderartZuschuss, Darlehen
GeltungsbereichSachsen
Stand der Daten08.06.2026

Was wird gefördert?

Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen Investitionsort: Sachsen

Wer wird gefördert?

Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen Welche Konditionen …

Auszug aus den Angaben von Sächsische Aufbaubank (SAB). Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015

Was wird gefördert?
Aufwendungen für Organisationskosten zur Gründung und dem Tätigwerden von Erzeugerzusammenschlüssen Investitionen für Errichtung oder Umbau von Gebäuden sowie Beschaffung und Installation von ortsfesten und beweglichen Anlagen, die der Erfassung, Lagerung, Kühlung, Sortierung, marktgerechten Aufbereitung, Verpackung, Etikettierung, Verarbeitung und Vermarktung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen dienen Investitionsort: Sachsen
Wer wird gefördert?
Erzeugerzusammenschlüsse und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse Welche Voraussetzungen sind zu beachten? Mindestinvestitionsvolumen für Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse beträgt 30.000 EUR, für Investitionen im Sektor ökologische Produkte 10.000 EUR 40 % der geförderten Verarbeitungskapazität sind durch Lieferverträge mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen nachzuweisen Bei Baukosten ab 500.000 EUR ist die ordnungsgemäße Bauausführung durch einen Architekten/Bauvorlageberechtigten zu überwachen und zu bestätigen Die verbesserte Ressourcennutzung ist in geeigneter Weise darzustellen Welche Konditionen …
In welcher Form wird Förderrichtlinie zur Marktstrukturverbesserung - RL MSV/2015 gefördert?
Als Zuschuss, Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei Sächsische Aufbaubank (SAB) gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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