NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Investitionskredit Energieversorgung
juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften
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Förderart: Zinsgünstige Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 100 Mio. € je Vorhaben
Wer wird gefördert?
juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften kommunale Unternehmen Projektgesellschaften Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einsc
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