NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Investitionskredit Energieversorgung

Darlehen

juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften

Steckbrief zu Investitionskredit Energieversorgung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartDarlehen
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.08.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften kommunale Unternehmen Projektgesellschaften Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz, zur Höherauslastung und Digitalisierung Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme inkl.

Wie wird gefördert?

Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 100 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten : 4 bis 25 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung : 100% Abruffrist/Bereitstellungsprovision bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar Weitere Vorteile Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 50% von der Haftung frei. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Investitionskredit Energieversorgung

Wer wird gefördert?
juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln einschließlich Bürgerenergiegesellschaften/Wärmegenossenschaften kommunale Unternehmen Projektgesellschaften Beteiligung von Kreditinstituten, Versicherungen oder vergleichbaren Finanzinstitutionen
Was wird gefördert?
Sie können einen Kredit erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland. Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen. Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen: Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz, zur Höherauslastung und Digitalisierung Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme inkl.
Wie wird gefördert?
Förderart : Kredit Finanzierungsanteil : bis zu 100% der förderfähigen Kosten Höchstbetrag : 100 Mio. € pro Vorhaben Laufzeiten : 4 bis 25 Jahre mit 1 bis 5 Tilgungsfreijahren Zinssatz : bis 10 Jahre fest Tilgung in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung Auszahlung : 100% Abruffrist/Bereitstellungsprovision bis zu 12 Monate nach Zusage, um max. 24 Monate verlängerbar Weitere Vorteile Die KfW stellt den Finanzierungspartner zu 50% von der Haftung frei. So können Sie die Förderung kombinieren Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.
In welcher Form wird Investitionskredit Energieversorgung gefördert?
Als Darlehen.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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