NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Grüne Binnenschifffahrt
juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis 95% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen, die einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt dienen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien: Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore Förderlinie 2 – Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen Gefördert werd
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