NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Grüne Binnenschifffahrt

Zuschuss

juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind

Steckbrief zu Grüne Binnenschifffahrt
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.09.2026
SchifffahrtNachhaltigkeitVerkehr

Wer wird gefördert?

juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen, die einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt dienen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien: Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore Förderlinie 2 – Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen Gefördert werden folgende Maßnahmen: Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen …

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Grüne Binnenschifffahrt

Wer wird gefördert?
juristische Personen des öffentlichen Rechts, des Privatrechts und natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind Kommunen, kommunale Eigenbetriebe, kommunale Unternehmen und kommunale Zweckverbände
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen, die einer nachhaltigen Reduktion von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen in der Binnenschifffahrt dienen und zugleich die Wettbewerbsfähigkeit erhöhen. Die Förderung erfolgt in zwei Förderlinien: Förderlinie 1 – Maßnahmen zum Aufbau grüner Binnenschifffahrtskorridore Förderlinie 2 – Maßnahmen zur Verkehrsverlagerung von ÖPNV und urbanen Wirtschaftsverkehren auf die Wasserstraße mit emissionsfreien Binnenschiffen Gefördert werden folgende Maßnahmen: Investitionen in die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen zu emissionsfreien oder sauberen Binnenschiffen …
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang : je nach Vorhaben bis zu 95% der förderfähigen Ausgaben Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, die durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften verbindlich vorgeschrieben sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag im Rahmen von Förderaufrufen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).
In welcher Form wird Grüne Binnenschifffahrt gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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