NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“)

Zuschuss

juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs

Steckbrief zu Kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“)
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeVereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten25.09.2026
KulturVeranstaltungenLändlicher Raum

Wer wird gefördert?

juristische Personen des privaten Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten. Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt und findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen. Sie nehmen keine weitere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Die Ausgaben für die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe betragen mind. 500 €.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 500 € (max. einmal pro Jahr) Welche Vorhaben werden nicht gefördert? künstlerische Veranstaltungen oder Projekte, die eine Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Sprache, Heimat, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, Behinderung, oder sonst wie diskriminierende Inhalte enthalten Parteiveranstaltungen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag digital spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg Wichtig : Der Antrag kann erst der Veranstaltung gestellt werden.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“)

Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten. Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt und findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen. Sie nehmen keine weitere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Die Ausgaben für die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe betragen mind. 500 €.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 500 € (max. einmal pro Jahr) Welche Vorhaben werden nicht gefördert? künstlerische Veranstaltungen oder Projekte, die eine Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Sprache, Heimat, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, Behinderung, oder sonst wie diskriminierende Inhalte enthalten Parteiveranstaltungen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag digital spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg Wichtig : Der Antrag kann erst der Veranstaltung gestellt werden.
In welcher Form wird Kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“) gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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