NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Kulturelle Veranstaltungen im ländlichen Raum („Kultur-Schecks Nordrhein-Westfalen“)
juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss in Höhe von 500 € pro Veranstaltung einmal im Jahr
Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten. Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen. Welche Voraussetzungen
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