| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 25.09.2026 |
juristische Personen des privaten Rechts juristische Personen des öffentlichen Rechts außerhalb des gemeindlichen Bereichs kulturelle Initiativen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, sofern sie über eine rechtsfähige Trägerstruktur verfügen mit Sitz der Organisation oder wesentlichem Wirkungsschwerpunkt im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen
Sie können einen Zuschuss für Ihre kulturelle Veranstaltung oder Veranstaltungsreihe erhalten. Gefördert werden insbesondere Musik-, Theater-, Tanz- und Literaturveranstaltungen, mobile Kulturformate sowie vergleichbare kulturelle Angebote in Dritten Orten, soziokulturellen Zentren und sonstigen kulturellen Einrichtungen.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Vorhaben ist zeitlich abgegrenzt und findet im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens statt. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist öffentlich zugänglich und niedrigschwellig gestaltet. Die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe ist bis zum 31.12.2026 abgeschlossen. Sie nehmen keine weitere Förderung der Europäischen Union, des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen in Anspruch. Die Ausgaben für die Veranstaltung bzw. Veranstaltungsreihe betragen mind. 500 €.
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : 500 € (max. einmal pro Jahr) Welche Vorhaben werden nicht gefördert? künstlerische Veranstaltungen oder Projekte, die eine Herabwürdigung von Menschen aufgrund von Geschlecht, Abstammung, ethnischer Herkunft, Sprache, Heimat, Glauben, religiösen oder politischen Anschauungen, Behinderung, oder sonst wie diskriminierende Inhalte enthalten Parteiveranstaltungen Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag digital spätestens 4 Wochen nach Durchführung der Veranstaltung im Online-Portal Kultur.Web bei der Bezirksregierung Arnsberg Wichtig : Der Antrag kann erst der Veranstaltung gestellt werden.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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