NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ladeinfrastruktur für e-Lkw

Zuschuss

juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts

Steckbrief zu Ladeinfrastruktur für e-Lkw
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten02.08.2026
LogistikEnergieInfrastruktur

Wer wird gefördert?

juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts natürliche Personen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend dem Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist. Der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme können ebenfalls gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, wenn sie zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt in Deutschland und erfordert einen entsprechenden Netzanschluss. Die Ladeinfrastruktur verfügt über mind. einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mind. 50 kW (Förderaufruf B) bzw. 100 kW (Förderaufruf C).

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bis zu 500 € pro kW, max. 5 Mio. € pro Antrag Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahren So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (z.B. Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenbau Prototyp Reparatur Ersatzbeschaffung Wie erfolgt die Antragstellung? Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Sie stellen Ihrem Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ). Im Rahmen des Förderaufrufs B können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen. Im Rahmen des Förderaufrufs C können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur für e-Lkw

Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts natürliche Personen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend dem Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist. Der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme können ebenfalls gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, wenn sie zum Betrieb der geförderten Ladeinfrastruktur technisch notwendig sind.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Die Errichtung der Ladeinfrastruktur erfolgt in Deutschland und erfordert einen entsprechenden Netzanschluss. Die Ladeinfrastruktur verfügt über mind. einen fest installierten Ladepunkt mit einer Nennladeleistung von mind. 50 kW (Förderaufruf B) bzw. 100 kW (Förderaufruf C).
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bis zu 500 € pro kW, max. 5 Mio. € pro Antrag Förderdauer : i.d.R. bis zu 3 Jahren So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit weiteren Zuwendungen (z.B. Landesförderungen) ist grundsätzlich ausgeschlossen. Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Eigenbau Prototyp Reparatur Ersatzbeschaffung Wie erfolgt die Antragstellung? Die Förderung erfolgt im Rahmen von Förderaufrufen. Sie stellen Ihrem Antrag vor Beginn der Maßnahme beim Projektträger Jülich (PtJ). Im Rahmen des Förderaufrufs B können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen. Im Rahmen des Förderaufrufs C können Sie Ihren Antrag bis zum 07.07.2026 stellen.
In welcher Form wird Ladeinfrastruktur für e-Lkw gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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