NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Ladeinfrastruktur für e-Lkw
juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss bis zu 5 Mio. € pro Antrag
Wer wird gefördert?
juristische Personen des privaten Rechts und des öffentlichen Rechts natürliche Personen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Anschaffung und Errichtung von öffentlich und nicht öffentlich zugänglicher fabrikneuer Ladeinfrastruktur (DC) entsprechend dem Combined Charging System (CCS)- sowie Megawatt Charging System (MCS)-Ladestandards, die für e-Lkw der EG-Fahrzeugklasse N2 und N3 geeignet ist. Der erforderliche Netzanschluss und Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme können ebenfalls gefördert werden sowie Batteriespeicher zur Zwischenspeicherung elektrischer Energie, wen
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