NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen
“ des Landes Nordrhein-Westfalen umfasst 200 Millionen € für Sportvereine. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen, die insbesondere zur Modernisierung, zur Instandsetzung, zur Sanierung, zur Ausstattung, zur Weiterentwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau sowie zum Neubau von Sportstätten, Schwimmbäde
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Förderart: Zuschüsse bis 90% der förderfähigen Ausgaben
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind: Für Programmaufruf I Sportvereine , die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Schwimmbädern, Sportstätten bzw. Sportanlagen sind
Was wird gefördert?
Für Programmaufruf I (Sportvereine) Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen in Ihre Sportstätte Sportanlage Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung Ausstattung Erweiterung sowie der Umbau, der Ersatzneubau und der Neubau von Schwimmbädern, Sportstätten und Sportanlagen begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur Besondere Förderziele der Landesregierung sind dabei Maßnahmen: der energetische Ertüchtigung und Nachhaltigkeit, der Unfallver
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