| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 10.08.2026 |
Antragsberechtigt sind: Für Programmaufruf I Sportvereine , die als Eigentümer, Pächter oder Mieter wirtschaftlicher Träger von Schwimmbädern, Sportstätten bzw. Sportanlagen sind
Für Programmaufruf I (Sportvereine) Sie können einen Zuschuss erhalten für Investitionen in Ihre Sportstätte Sportanlage Mit dem Zuschuss können Sie folgende Maßnahmen finanzieren: Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung Ausstattung Erweiterung sowie der Umbau, der Ersatzneubau und der Neubau von Schwimmbädern, Sportstätten und Sportanlagen begleitende sportfachlich notwendige Infrastruktur Besondere Förderziele der Landesregierung sind dabei Maßnahmen: der energetische Ertüchtigung und Nachhaltigkeit, der Unfallvermeidung und – vorbeugung, der Barrierearmut, der Geschlechtergerechtigkeit und der Begegnung von Einsamkeit.
Förderart : Zuschuss Finanzierungsanteil bei Sportvereinen (Programmaufruf I): bei einer Förderhöhe von 25.000 € bis 100.000 € bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöhe von mehr als 100.000 bis 1 Mio. € bis zu 85% der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Förderhöhe von mehr als 1 Mio. € 50% bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben Bagatellgrenze : Mindestförderhöhe 25.000 € Nachhaltigkeit verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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