| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 07.07.2026 |
Privatpersonen und Einzelunternehmer Freiberuflich Tätige Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kammern oder Verbände soziale Organisationen und Vereine kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände Gemeindeverbände Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden
Sie können einen Zuschuss erhalten für den von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Durch den Umbau schaffen Sie mind. eine neue Wohneinheit. Die geschaffene Wohneinheit fällt unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die geförderte Immobilie erreicht mind. das Niveau „Effizienshaus 85 Erneuerbare Energien“; Ausnahmen hiervon: Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Niveau EH Denkmal EE) Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65%-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65%-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen Gebäude, bei denen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde Sie führen das …
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit, max. 300.000 € für mehrere Wohneinheiten Förderumfang : max. 30% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Die Förderung ist insbesondere kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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