NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Gewerbe zu Wohnen - Investitionszuschuss
Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss von max. 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit, max. 300.000 € für mehrere Wohneinheiten
Wer wird gefördert?
Privatpersonen und Einzelunternehmer Freiberuflich Tätige Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, wie Kammern oder Verbände soziale Organisationen und Vereine kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände Gemeindeverbände Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenom
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