NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Gewerbe zu Wohnen - Investitionszuschuss

Zuschuss

Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privat­rechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften

Steckbrief zu Gewerbe zu Wohnen - Investitionszuschuss
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten07.07.2026
ImmobilienBauwirtschaft

Wer wird gefördert?

Privat­personen und Einzel­unternehmer Freiberuflich Tätige Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privat­rechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, wie Kammern oder Verbände soziale Organisationen und Vereine kommunale Gebietskörperschaften‍‌ und Zweck­verbände Gemeindeverbände Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körper­schaften Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für den von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Durch den Umbau schaffen Sie mind. eine neue Wohneinheit. Die geschaffene Wohneinheit fällt unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die geförderte Immobilie erreicht mind. das Niveau „Effizienshaus 85 Erneuerbare Energien“; Ausnahmen hiervon: Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Niveau EH Denkmal EE) Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65%-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65%-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen Gebäude, bei denen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde Sie führen das …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit, max. 300.000 € für mehrere Wohn­einheiten Förderumfang : max. 30% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Die Förderung ist insbesondere kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Gewerbe zu Wohnen - Investitionszuschuss

Wer wird gefördert?
Privat­personen und Einzel­unternehmer Freiberuflich Tätige Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Wohnungseigentümer­gemeinschaften (WEG) Personengesellschaften (z. B. GbR) und juristische Personen des Privat­rechts, einschließlich Wohnungs­bau­genossen­schaften Körperschaften und Anstalten des öffent­lichen Rechts, wie Kammern oder Verbände soziale Organisationen und Vereine kommunale Gebietskörperschaften‍‌ und Zweck­verbände Gemeindeverbände Eigenbetriebe von kommunalen Gebiets­körper­schaften Stadtstaaten sowie deren Einrichtungen, wenn sie mit der geförderten Maßnahme Aufgaben nachkommen, die in anderen Ländern auf kommunaler Ebene wahrgenommen werden
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für den von nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Gebäuden oder nicht zu Wohnzwecken genutzten beheizten Teilen von Gebäuden zu Wohnraum
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Durch den Umbau schaffen Sie mind. eine neue Wohneinheit. Die geschaffene Wohneinheit fällt unter den Anwendungsbereich des aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Die geförderte Immobilie erreicht mind. das Niveau „Effizienshaus 85 Erneuerbare Energien“; Ausnahmen hiervon: Baudenkmale und sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz (Niveau EH Denkmal EE) Gebäude, die bereits bei Antragstellung über einen 65%-EE-Wärmeerzeuger, Gebäudenetzanschluss mit 65%-EE-Anteil oder einen Wärmenetzanschluss verfügen Gebäude, bei denen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung eine neue Heizung in Betrieb genommen wurde Sie führen das …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : max. 30.000 € je neu entstehender Wohneinheit, max. 300.000 € für mehrere Wohn­einheiten Förderumfang : max. 30% der förderfähigen Ausgaben So können Sie die Förderung kombinieren Grundsätzlich ist die Kombination einer Förderung mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) möglich, sofern die Summe der Fördermittel die Summe der förderfähigen Ausgaben nicht übersteigt. Die Förderung ist insbesondere kombinierbar mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
In welcher Form wird Gewerbe zu Wohnen - Investitionszuschuss gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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