NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Zuschuss

Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes

Steckbrief zu Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten31.07.2026
EnergieMobilitätImmobilien

Wer wird gefördert?

Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrparteienhauses Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden Wohnungseigentümergemeinschaften Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Unternehmen mit großen Wohnbeständen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder …

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie betreiben die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie. Sie errichten die Ladeinfrastruktur in Deutschland. Innerhalb des Umsetzungszeitraums (i.d.R. 3 Jahre) veräußern Sie die geförderte Ladeinfrastruktur nicht, setzen sie nicht außer Betrieb und bauen sie nicht ab. Sie beginnen mit dem Vorhaben erst nach Bescheidung über den Antrag.

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt, max. 300.000 € Förderdauer : i.d.R. max. 3 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur Leasingraten oder Mietkosten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 elektronisch bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG . Als Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können Sie Anträge bis zum 15.10.2026 einreichen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrparteienhauses Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden Wohnungseigentümergemeinschaften Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder CCS-Anschluss sowie die dazugehörige technische Ausrüstung Netzanschluss und Installation elektrischer oder anderer Komponenten einschließlich Stromkabeln und Transformatoren, die erforderlich sind, um die Ladeinfrastruktur ans Netz oder an eine lokale Anlage zur Speicherung von Strom anzuschließen zum Aufbau der Ladeinfrastruktur notwendige Baumaßnahmen, Anpassungen von Grundflächen oder …
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie betreiben die Ladeinfrastruktur mit erneuerbarer Energie. Sie errichten die Ladeinfrastruktur in Deutschland. Innerhalb des Umsetzungszeitraums (i.d.R. 3 Jahre) veräußern Sie die geförderte Ladeinfrastruktur nicht, setzen sie nicht außer Betrieb und bauen sie nicht ab. Sie beginnen mit dem Vorhaben erst nach Bescheidung über den Antrag.
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderhöhe : bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz inklusive Ladepunkt, max. 300.000 € Förderdauer : i.d.R. max. 3 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Planung, Genehmigung und Betrieb der Ladeinfrastruktur Leasingraten oder Mietkosten Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag ab dem 15.04.2026 bis spätestens 10.11.2026 elektronisch bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG . Als Unternehmen mit größeren Wohnungsbeständen können Sie Anträge bis zum 15.10.2026 einreichen.
In welcher Form wird Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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