NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss von bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz, max. 300.000 €
Wer wird gefördert?
Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrparteienhauses Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden Wohnungseigentümergemeinschaften Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Unternehmen mit großen Wohnbeständen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder
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