NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern

Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss von bis zu 2.000 € je zu elektrifizierendem Stellplatz, max. 300.000 € Wer wird gefördert? Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümer i.S.d. Wohnungseigentumsgesetzes Eigentümerinnen und Eigentümer eines Mehrparteienhauses Eigentümerinnen und Eigentümer von Stellplätzen, die Mehrparteienhäusern zugeordnet werden Wohnungseigentümergemeinschaften Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU Unternehmen mit großen Wohnbeständen Was wird gefördert? Sie können einen Zuschuss erhalten für die Beschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in und an Mehrparteienhäusern Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur Typ 2- oder
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