NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Richtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen

juristische Personen, die in ausschließlicher Trägerschaft der Gemeinden, der Gemeindeverbänden oder des Landes Nordrhein-Westfalen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände juristische Personen, die in ausschließlicher Trägerschaft der Gemeinden, der Gemeindeverbänden oder des Landes Nordrhein-Westfalen rechtlich selbstständige Gesellschaften und Einrichtungen des Landes Nordrhein-Westfalen Forschungseinrichtungen sonstige juristische Personen, wenn das zu fördernde Vorhaben der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe der Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände dient Was wird gefördert? Das Land Nordrhein-Westfalen ergänzt die Bundesförderung zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier für Vorhaben zur Bewältigung des Strukturwandels und der Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der
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