NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Zuschuss

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen

Steckbrief zu Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten20.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für investive Vorhaben an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen extensive Dachbegrünung bodengebundene Fassadenbegrünung fassadengebundene Fassadenbegrünung Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser Niederschlagswasserversickerung – Mulden- und Flächenversickerung …

Welche Voraussetzungen gelten?

Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang für Begünstigte, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben: max. 80% der förderfähigen Ausgaben, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen und Hochschulen max. 90% für Begünstigte, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben: max. 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 180.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben von Unternehmen, die in der Primärproduktion oder der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen oder landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bis zum 31.03.2027 über das EFRE.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für investive Vorhaben an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig: Entsiegelung befestigter, teilversiegelter oder versiegelter Flächen extensive Dachbegrünung bodengebundene Fassadenbegrünung fassadengebundene Fassadenbegrünung Pflanzung standortgerechter, klimaresilienter Baum- und Straucharten Flächenbegrünung, inklusive Pflanzung von Bäumen, Sträuchern oder Stauden auf bereits vorhandenen Vegetationsflächen mit Versorgung über gesammeltes Niederschlagswasser Niederschlagswasserversickerung – Mulden- und Flächenversickerung …
Welche Voraussetzungen gelten?
Wie wird gefördert? Förderart : Zuschuss Förderumfang für Begünstigte, die keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben: max. 80% der förderfähigen Ausgaben, für Nothaushalts- und überschuldete Kommunen und Hochschulen max. 90% für Begünstigte, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben: max. 50% der förderfähigen Ausgaben Förderhöhe : max. 180.000 € Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Vorhaben von Unternehmen, die in der Primärproduktion oder der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen oder landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind Wie erfolgt die Antragstellung? Sie stellen Ihren Antrag bis zum 31.03.2027 über das EFRE.
In welcher Form wird Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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