NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung

Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 180.000 € Wer wird gefördert? Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften Was wird gefördert? Sie können einen Zuschuss erhalten für investive Vorhaben an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen. Folgende
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