NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Zuwendungen zur Umsetzung von niederschwelligen Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschüsse bis zu 90% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 180.000 €
Wer wird gefördert?
Gemeinden und Gemeindeverbände sowie deren Zusammenschlüsse und Zweckverbände und deren Eigengesellschaften und kommunale Unternehmen sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, z.B. Hochschulen und Forschungseinrichtungen kleine und mittlere Unternehmen juristische Personen des Privatrechts, z.B. eingetragene Vereine, Verbände, Genossenschaften gemeinnützige Träger sozialer Einrichtungen, z.B. Träger der freien Wohlfahrtspflege und gemeinnützige Gesellschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten für investive Vorhaben an, auf oder in Gebäuden, Liegenschaften, Infrastruktureinrichtungen sowie im öffentlichen Raum, die der Klimafolgenanpassung dienen. Folgende
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