NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Zuschuss

Laut Informationen der BLE sind wegen der zurzeit geltenden Restriktionen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes aktuell keine Bewilligungen in der Förderrichtlinie möglich. Weitere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.

Steckbrief zu Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
FörderartZuschuss
ZielgruppeKMU, Gründung & Startup
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten27.09.2026
Alle Branchen

Wer wird gefördert?

Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland

Was wird gefördert?

Sie können im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten zu den Ausgaben, die für eine Bio-Zertifizierung und Kontrolle anfallen. Gefördert werden nur die Ausgaben für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung in den ersten zwei Jahren.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen hat vorher mind. 1 Jahr keinem Kontrollverfahren unterstanden. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids haben Sie noch nicht mit der Bio-Zertifizierung begonnen. Sie weisen Ihre Bedürftigkeit im Antrag nach. Sie leisten einen Eigenanteil i.H.v. mind. 20% (Ausnahme: Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden).

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang max. 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 2.800 € max. 100% der förderfähigen Gesamtausgaben in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 3.500 € Förderdauer : 2 Jahre So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung

Wer wird gefördert?
Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten zu den Ausgaben, die für eine Bio-Zertifizierung und Kontrolle anfallen. Gefördert werden nur die Ausgaben für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung in den ersten zwei Jahren.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen hat vorher mind. 1 Jahr keinem Kontrollverfahren unterstanden. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids haben Sie noch nicht mit der Bio-Zertifizierung begonnen. Sie weisen Ihre Bedürftigkeit im Antrag nach. Sie leisten einen Eigenanteil i.H.v. mind. 20% (Ausnahme: Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden).
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang max. 80% der förderfähigen Gesamtausgaben, max. 2.800 € max. 100% der förderfähigen Gesamtausgaben in Kindertageseinrichtungen und Schulen, in denen Erzeugnisse selbst, vor Ort, in eigenen Küchen und für den Eigenbedarf zubereitet werden, max. 3.500 € Förderdauer : 2 Jahre So können Sie die Förderung kombinieren Eine Kumulierung mit anderen öffentlichen Förderungen ist ausgeschlossen. Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag können Sie an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) stellen.
In welcher Form wird Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung gefördert?
Als Zuschuss.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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