NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Ökologischer Landbau - Bio-Zertifizierung von Unternehmen der Außer-Haus-Verpflegung
Laut Informationen der BLE sind wegen der zurzeit geltenden Restriktionen aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes aktuell keine Bewilligungen in der Förderrichtlinie möglich. Weitere Auskünfte erteilt der Ansprechpartner.
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Förderart: Zuschüsse bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 3.500 €
Wer wird gefördert?
Unternehmen und öffentliche Träger gemeinschaftlicher Verpflegungseinrichtungen der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit Betriebsstätte in der Bundesrepublik Deutschland
Was wird gefördert?
Sie können im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau (BÖL) einen Zuschuss erhalten zu den Ausgaben, die für eine Bio-Zertifizierung und Kontrolle anfallen. Gefördert werden nur die Ausgaben für den Kontrollbereich der Außer-Haus-Verpflegung in den ersten zwei Jahren. Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Ihr Unternehmen hat vorher mind. 1 Jahr keinem Kontrollverfahren unterstanden. Zum Zeitpunkt des Erlasses des Zuwendungsbescheids haben Sie noch nicht mi
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