| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Förderart | Zuschuss |
| Zielgruppe | KMU, Vereine & gemeinnützige Organisationen, Kommunen & öffentliche Hand |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 29.08.2026 |
kommunale Gebietskörperschaften natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wie z.B. Naturschutzorganisationen bzw. Naturschutzeinrichtungen Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Jagdgenossenschaften und -verbände private und kommunale Waldbesitzende Stiftungen Zweckverbände
Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihrem Projekt zum Artenschutz. Die Förderung erfolgt in 2 Bereichen: Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten: flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tier- und Pflanzenarten, die durch Tötung, Verletzung, die Beeinträchtigung, den Verlust ihrer Habitate oder sonstige Störungen besonders betroffen sind direkte Schutz- und Vernetzungsmaßnahmen von Brut- und Lebensstätten, die über die bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen hinausgehen Maßnahmen, die helfen, spezifische Gefährdungs- und Todesursachen zu reduzieren Maßnahmen zur besseren Datenerhebung und Forschung, …
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie verfügen über die für die Durchführung des Projekts erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Sie führen Kartierungen der Arten oder Lebensräume in einem für die Umsetzung und Evaluierung der Projekte erforderlichen Umfang durch. Sie führen Ihr Projekt in Deutschland durch. Der Bund hat ein erhebliches Interesse an Ihrem Projekt. Sie haben mit der Maßnahme noch nicht begonnen.
Förderart : Zuschuss Förderumfang : bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben Förderdauer : bis zu 7 Jahre Welche Vorhaben werden nicht gefördert? Maßnahmen, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Wie erfolgt die Antragstellung? Ihren Antrag stellen Sie beim Programmbüro des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR).
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
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