NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Förderung von Projekten im Rahmen des Nationalen Artenhilfsprogramms
natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wie z.B.
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KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss bis zu 95% der förderfähigen Gesamtausgaben
Wer wird gefördert?
kommunale Gebietskörperschaften natürliche oder juristische Personen oder Personengesellschaften mit Sitz bzw. Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, wie z.B. Naturschutzorganisationen bzw. Naturschutzeinrichtungen Verbände der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft Jagdgenossenschaften und -verbände private und kommunale Waldbesitzende Stiftungen Zweckverbände
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss erhalten zu Ihrem Projekt zum Artenschutz. Die Förderung erfolgt in 2 Bereichen: Schutz von durch den Ausbau der erneuerbaren Energien an Land und auf See betroffenen Arten: flächenbezogene Maßnahmen zur Verbesserung des Erhaltungszustands der Tier- und Pflanzenarten, die durch Tötung, Verletz
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