| Fördergeber | NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen |
|---|---|
| Zielgruppe | KMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen |
| Geltungsbereich | Nordrhein-Westfalen |
| Stand der Daten | 24.09.2026 |
Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für …
Förderart : Zuschuss Förderumfang 30% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöhe 28.000 € (förderfähige Gesamtkosten) pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 € zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 3 € pro m² zusätzlich 118 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08.
Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.
Zum offiziellen Förderprogramm →Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden
FörderWatcher überwacht 21+ Förderquellen automatisch und benachrichtigt Sie wöchentlich über passende Fördermittel.
Kostenlos testen