NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude

Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände

Steckbrief zu BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude
FördergeberNRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
ZielgruppeKMU, Selbstständige & Freiberufler, Vereine & gemeinnützige Organisationen
GeltungsbereichNordrhein-Westfalen
Stand der Daten24.09.2026
HeizungEnergieKlimaschutz

Wer wird gefördert?

Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für …

Wie wird gefördert?

Förderart : Zuschuss Förderumfang 30% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöhe 28.000 € (förderfähige Gesamtkosten) pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 € zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 3 € pro m² zusätzlich 118 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08.

Auszug aus den Angaben von NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen. Verbindlich sind ausschließlich die Förderbedingungen des Fördergebers.

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Häufige Fragen zu BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude

Wer wird gefördert?
Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften Unternehmen und Einichtungen mit mehrheitlicher Beteiligung von Bundesländern, sofern sie mit der geförderten Maßnahme kommunale Aufgaben wahrnehmen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende Maßnahmen unterstützt: Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und Anlagen zur Heizungsunterstützung, z.B.: solarthermische Anlagen Biomasseheizungen elektrisch angetriebene Wärmepumpen Brennstoffzellenheizungen wasserstofffähige Heizungen innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz provisorische Heiztechnik bei Heizungsdefekt die Fachplanung und Baubegleitung durch einen Experten für …
Wie wird gefördert?
Förderart : Zuschuss Förderumfang 30% der förderfähigen Gesamtkosten Förderhöhe 28.000 € (förderfähige Gesamtkosten) pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 € zusätzlich 197 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 3 € pro m² zusätzlich 118 € pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1000 m²; der Förderhöchstbetrag sinkt erstmalig zum 01.02.2027 und danach halbjährlich zum 01.02. und 01.08.
Wo wird der Antrag gestellt?
Der Antrag wird bei NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen gestellt. Antragsunterlagen, Fristen und die verbindlichen Förderbedingungen finden Sie auf der Programmseite des Fördergebers.

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