NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
BEG Heizungsförderung für Unternehmen - Nichtwohngebäude
Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände
Alle Branchen
KMUUnternehmenGründer
Förderart: Bis zu 35% der förderfähigen Gesamtausgaben (max. 30.000 € für Gebäude mit bis zu 150 qm Nettogrundfläche, zzgl. 80-200 € pro qm je nach Nettogrundfläche)
Wer wird gefördert?
Einzelunternehmen freiberuflich Tätige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z.B. Kammern oder Verbände Vereine gemeinnützige Organisationen, einschließlich Kirchen Unternehmen, einschließlich kommunaler Unternehmen Personengesellschaften und juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern und den Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz in Deutschland erhalten. Auf Grundlage der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) “ werden folgende
Zum offiziellen Förderprogramm →
Prüfen Sie Ihre Förderberechtigung kostenlos — Jetzt anmelden