NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen

Umbau der Tierhaltung 2024 bis 2030 - Investive Vorhaben

Als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung können

Fördergeber: NRW.BANK – Förderbank für Nordrhein-Westfalen
Region: Nordrhein-Westfalen
Alle Branchen KMUUnternehmenGründer
Förderart: Zuschuss bis zu 5 Mio. € pro Betrieb Wer wird gefördert? landwirtschaftliche Betriebe mit Niederlassung in Deutschland Was wird gefördert? Als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung können Sie einen Zuschuss erhalten, um Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umzubauen oder tierwohlgerechte Stallneubauten zu errichten. Gefördert werden folgende Investitionsvorhaben: Umsetzung von Betriebskonzepten Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche Welche Voraussetzungen gelten? Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten: Sie gewährleisten die Einhaltung der investiven Premiumanforderungen in mind. einem der Haltungsbereiche des Betriebes vollständig und dauerhaft (Zweckbindungsfrist: mindestens 12 Jahre nach Fertigst
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